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Rechtsanwalt René Herzog

Elbchaussee 87
22763 Hamburg

Betäubungsmittelstrafrecht

Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht in Hamburg

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, die den Umgang mit illegalen Drogen regeln. Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl strafrechtliche als auch gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt. Das Ziel des Betäubungsmittelstrafrechts ist es, den Umgang mit Betäubungsmitteln zu kontrollieren, den Missbrauch einzudämmen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Umgang mit Betäubungsmitteln und legt fest, welche Substanzen als illegal gelten. Das Gesetz verbietet den Besitz, Handel, Anbau und Konsum von bestimmten Drogen und sieht Strafen für Verstöße gegen diese Vorschriften vor.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder sogar eine Einweisung in eine Entzugseinrichtung. Es ist daher entscheidend, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts zu informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

Ein erfahrener Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und eine angemessene Verteidigung aufzubauen, wenn Sie mit Vorwürfen im Zusammenhang mit illegalen Drogen konfrontiert sind. Er kann Sie während des gesamten Strafverfahrens unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Interessen effektiv vertreten werden.

Wenn Sie Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir werden Ihnen helfen, die komplexen rechtlichen Aspekte des Betäubungsmittelstrafrechts zu verstehen und Ihre Rechte bestmöglich zu verteidigen.

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