Es ist für uns vertrauensbegründend, dass für die Mandantschaft von Anfang an Klarheit über die zu erwartenden Anwaltskosten herrscht. Jedes neue Mandat, jedes Erstgespräch beinhaltet auch die Kostenfrage.
Diesbezüglich vertreten wir folgenden Grundsatz: Jedes Strafverfahren ist individuell, genauso wie die finanzielle Situation des oder der Beschuldigten. Dem wird Rechnung getragen.
Wir beraten Sie deshalb transparent über die zu erwartenden Anwaltskosten und erklären, worauf es bei Stundensatzvereinbarungen, Honorarvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ankommt.
Keine versteckten Kosten, keine unliebsamen Überraschungen.