Rechtsanwalt Herzog betreut gerichtlich sowie außergerichtlich ausgewählte Mandate im Arbeitsrecht.
Wir beraten dabei Arbeitnehmer, aber auch Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Mandate im Zusammenhang mit Kündigung oder der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses spielen dabei eine besondere Rolle. Wir beraten Sie vor der Kündigung, moderieren interessengerechte Aufhebungsverträge oder vertreten im Kündigungsschutzverfahren.
Auf Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerseite vertrete ich insbesondere
Kündigungsschutzklagen
Abfindung
Aufhebungsverträge
Abmahnung
Versetzung
Arbeitsstrafrecht
Schlichtung
An der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht ergeben ist immer wieder arbeitsrechtliche sowie strafrechtlich Fragestellungen, die eine qualifizierte Beratung erfordern.
Rechtsanwalt Herzog
Elbchaussee 87 22763 Hamburg
Telefon: 040 39 14 08 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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